280
Fritz Winter
Kommendes Rot, 1951.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
280
Fritz Winter
Kommendes Rot, 1951.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Fritz Winter
1905 - 1976
Kommendes Rot. 1951.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso nochmals signiert, mit Ortsangabe und "Rot (komendes)" bezeichnet. 94,8 x 168 cm (37,3 x 66,1 in).
[MH].
• Besonders kraftvolles Beispiel für Winters herausragenden Umgang mit Form und Farbe.
• Bereits in den 1950er Jahren stellt Winter in den USA aus und ist auf zwei Ausstellungen des Museum of Modern Art, New York, vertreten.
• Mit seiner Beteiligung an der documenta I (1955) gilt er als einer der führenden Vertreter des deutschen Informel und der abstrakten Nachkriegsmoderne.
PROVENIENZ: Galerie Marbach, Bern/Schweiz (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Fritz-Winter-Haus Helga Gausling, Ahlen (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Galerie Elke und Werner Zimmer, Düsseldorf (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Galerie Thomas, München (1985, verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Privatsammlung Hessen (seit 1985 vom Vorgenannten erworben, seither in Familienbesitz).
AUSSTELLUNG: Musée des Beaux-Arts, La Chaux-de-Fonds, 1974/75, Kat.-Nr. 35 (m. Abb.).
Fritz Winter. Ölbilder von 1928-1960, Galerie Elke und Werner Zimmer, 1977 (m. Abb.).
Fritz Winter, Städtische Galerie Haus Seel, Siegen, 1977 (m. Abb. 28).
Fritz Winter, Galerie Utermann, Dortmund, 1982 (m. Abb und Frontispiz).
LITERATUR: Gabriele Lohberg, Fritz Winter. Leben und Werk mit Werkverzeichnis der Gemälde und einem Anhang der sonstigen Techniken, München 1986, WVZ-Nr. 1247 (m. SW-Abb.).
- -
Karlheinz Gabler, Fritz Winter: Werke aus den Jahren 1949 bis 1956, Katalog Marbach Nr. 147-581, Nr. 245, S. 61 (m. Abb. und auf dem Titel abgebildet, verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 17.00 h +/- 20 Min.
1905 - 1976
Kommendes Rot. 1951.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso nochmals signiert, mit Ortsangabe und "Rot (komendes)" bezeichnet. 94,8 x 168 cm (37,3 x 66,1 in).
[MH].
• Besonders kraftvolles Beispiel für Winters herausragenden Umgang mit Form und Farbe.
• Bereits in den 1950er Jahren stellt Winter in den USA aus und ist auf zwei Ausstellungen des Museum of Modern Art, New York, vertreten.
• Mit seiner Beteiligung an der documenta I (1955) gilt er als einer der führenden Vertreter des deutschen Informel und der abstrakten Nachkriegsmoderne.
PROVENIENZ: Galerie Marbach, Bern/Schweiz (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Fritz-Winter-Haus Helga Gausling, Ahlen (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Galerie Elke und Werner Zimmer, Düsseldorf (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Galerie Thomas, München (1985, verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Privatsammlung Hessen (seit 1985 vom Vorgenannten erworben, seither in Familienbesitz).
AUSSTELLUNG: Musée des Beaux-Arts, La Chaux-de-Fonds, 1974/75, Kat.-Nr. 35 (m. Abb.).
Fritz Winter. Ölbilder von 1928-1960, Galerie Elke und Werner Zimmer, 1977 (m. Abb.).
Fritz Winter, Städtische Galerie Haus Seel, Siegen, 1977 (m. Abb. 28).
Fritz Winter, Galerie Utermann, Dortmund, 1982 (m. Abb und Frontispiz).
LITERATUR: Gabriele Lohberg, Fritz Winter. Leben und Werk mit Werkverzeichnis der Gemälde und einem Anhang der sonstigen Techniken, München 1986, WVZ-Nr. 1247 (m. SW-Abb.).
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Karlheinz Gabler, Fritz Winter: Werke aus den Jahren 1949 bis 1956, Katalog Marbach Nr. 147-581, Nr. 245, S. 61 (m. Abb. und auf dem Titel abgebildet, verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 17.00 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fritz Winter "Kommendes Rot"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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