Auktion: 539 / Modern Art Day Sale am 10.06.2023 in München Lot 362

 

362
Karl Schmidt-Rottluff
Kanal, 1921.
Aquarell und Tuschfeder
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Kanal. 1921.
Aquarell und Tuschfeder.
Links unten signiert und datiert. Verso betitelt. Auf Aquarellpapier. 60,5 x 47,5 cm (23,8 x 18,7 in), blattgroß. [JS].

• Souverän geschilderter, sommerlicher Landschaftseindruck.
• Faszinierendes Beispiel für Schmidt-Rottluffs meisterliche Kombination aus leuchtender Farbigkeit und Klarheit der Form.
• Die Technik des Aquarells ist in Schmidt-Rottluffs Schaffen von zentraler Bedeutung: Lückenlos von den Jahren der "Brücke" bis in seine letzte Schaffensphase der 1970er Jahre dominiert das Aquarell sein Œuvre.
• Während Schmidt-Rottluffs zweitem Sommeraufenhalt in Jershöft entstanden, wo der "Brücke"-Künstler bis 1931 die Sommermonate verbringt
.

Das Aquarell ist im Archiv der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin, dokumentiert.

PROVENIENZ: Galerie Rudolf Hoffmann, Hamburg.
Privatsammlung Hamburg (wohl vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Karl Schmidt-Rottluff. Aquarelle, Farbstift- und Tuschpinselblätter. Ausstellung zum 85. Geburtstag, Staatsgalerie Stuttgart, Graphische Sammlung, 11.10.-7.12.1969, Kat.-Nr. 18 (m. Abb. Farbt. S. 39).

"[..] dies unbezeichenbare Blau der Luft ist schon eine große Erquickung und die klar und bestimmt gegeneinander gesetzten Farben – vielleicht sind die Farben hier nicht so schwer wie in Oldenburg – aber sie sind ebenso stählern und ohne Zweideutigkeiten."
Karl Schmidt-Rottluff über Jershöft, Brief an Ernst Beyersdorff vom 22. Juni 1922, zit. nach: Christiane Remm, Karl Schmidt-Rottluff. Die Aquarelle, S. 34.

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 14.52 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Schmidt-Rottluff "Kanal"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.