181
Eugène Leroy
Sans titre (Atelier 94/18), 1994.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Sans titre (Atelier 94/18). 1994.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert, mit den Größenangaben und bezeichnet "Atelier 94/18". 81 x 65 cm (31,8 x 25,5 in).
• Charakteristische Arbeit Leroys mit hoher haptischer Qualität.
• Die pastose Malweise fordert eine aktive Betrachtungsweise.
• 1992 Teilnahme an der documenta IX in Kassel.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin.
AUSSTELLUNG: Eugène Leroy. Peintures, 1964 - 1996, Domaine de Kerguéhennec, Centre d'Art Contemporain, Bignan, 1996.
Galerie de France, Paris, 1996 (verso auf der Leinwand mit einem Etikett).
Galerie Michael Werner, Trebbin, 2017.
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 14.48 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert, mit den Größenangaben und bezeichnet "Atelier 94/18". 81 x 65 cm (31,8 x 25,5 in).
• Charakteristische Arbeit Leroys mit hoher haptischer Qualität.
• Die pastose Malweise fordert eine aktive Betrachtungsweise.
• 1992 Teilnahme an der documenta IX in Kassel.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin.
AUSSTELLUNG: Eugène Leroy. Peintures, 1964 - 1996, Domaine de Kerguéhennec, Centre d'Art Contemporain, Bignan, 1996.
Galerie de France, Paris, 1996 (verso auf der Leinwand mit einem Etikett).
Galerie Michael Werner, Trebbin, 2017.
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 14.48 h +/- 20 Min.
Die Werke von Eugène Leroy, so auch das vorliegende Gemälde von 1984, beeindrucken zunächst durch die geradezu haptische Qualität des Farbauftrages: in dicken Krusten geschichtete Ölfarbe, ein abstraktes Muster subtil aufeinander abgestimmter Töne. Es verwundert kaum, dass der Künstler 1936 von Rembrandts berühmter "Judenbraut" tief beeindruckt ist, einem Bild, in dem die flirrend-abstrahierende Wirkung pastosen Farbauftrags geradezu exemplarisch "vorgedacht" ist. Auf diesen im niederländischen Barock sich erstmals eröffnenden Pfaden weiterschreitend, entwickelt Leroy sein herausragendes Oeuvre, dessen zwischen Figur und Abstraktion changierende Opulenz sich keinem "-ismus" zuordnen lässt. Denn die geradezu meditative Wirkung der Bildoberfläche, die begeisternde Qualität der Nahsicht birgt ein Überraschungsmoment des zweiten Blickes: Betrachtet man Leroys Gemälde intensiv genug, so wird plötzlich das versteckt Motivische erkennbar. [EH]
181
Eugène Leroy
Sans titre (Atelier 94/18), 1994.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Eugène Leroy "Sans titre (Atelier 94/18)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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