Auktion: 539 / Modern Art Day Sale am 10.06.2023 in München Lot 377

 

377
Emil Nolde
Engel vor Sonnenblumen, Um 1935.
Aquarell
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
+
Engel vor Sonnenblumen. Um 1935.
Aquarell.
Rechts unten signiert. Auf Japanbütten. 24,5 x 16 cm (9,6 x 6,2 in), blattgroß.
[SM].
• Nolde verbindet in diesem Aquarell zwei für ihn charakteristische Themen: die menschliche Figur und Blumen.
• Ein besonders persönliches Motiv: der Engel aus seiner privaten Figurensammlung und die Sonnenblumen aus seinem Garten.
• Von kräftiger Farbigkeit
.

Mit einer Zweitschrift der Fotoexpertise von Prof. Dr. Martin Urban, Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde, vom 29. Mai 2001 und einer Rückbestätigung dieser Expertise von Dr. Manfred Reuther, Stiftung Seebüll Ada und Emil Nolde, vom 7. August 2006.

PROVENIENZ: Privatsammlung (1995)
C.G. Boerner, Düsseldorf.
Hubertus Melsheimer Kunsthandel, Köln.
Privatsammlung Norddeutschland.

LITERATUR: Karl & Faber, München, 181. Auktion, 28./29.5.1991, Los 961.
Grisebach, Berlin, Auktion 26.5.1995, Los 24.
Bernhard Fulda, Emil Nolde. Eine deutsche Legende. Der Künstler im Nationalsozialismus. Essay- und Bildband zur Ausst. Neue Galerie im Hamburger Bahnhof - Museum für Gegenwart, Berlin (12.4.-15.9.2019), München 2019, S. 192 (Farbabb.).

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.12 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Nolde "Engel vor Sonnenblumen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.