341
Emil Nolde
Russin, 1913.
Farblithografie
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Russin. 1913.
Farblithografie.
Schiefler/Mosel/Urban 57. Signiert und betitelt. Probedruck außerhalb der Auflage von 20 Exemplaren. Auf feinem Japan. 54 x 25 cm (21,2 x 9,8 in). Papier: 68,5 x 43,5 cm (27 x 17,1 in).
[JS].
• Noldes exotische Farblithografien aus dem Jahr 1913 sind die gefragtesten Schöpfungen seines gesamten druckgrafischen Œuvres.
• Wie in der "Tänzerin" (1913) und der Farblithografie "Junges Paar" (1913) widmet sich Nolde auch in der "Russin" (1913) einem exotisch-erotischen Frauentypus.
• Selten. Bisher wurden erst 3 weitere Abzüge dieser großformatigen Farblithografie auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Ein Auflagendruck der "Russin" war ehemals Teil der bedeutenden Expressionisten Sammlung Carl Hagemanns und ist heute Bestandteil der Sammlung des Städel Museums, Frankfurt a. Main.
• Nolde begeistert sich – wie die anderen "Brücke"-Künstler – für die Kultur und Kunst der Naturvölker und nimmt 1913/14 an einer Südsee-Expedition teil.
• Die Expedition startet von Berlin und erreicht am 5. Oktober 1913 Moskau, wo Nolde möglicherweise auf das unbekannte Modell für die vorliegende Farblithografie getroffen sein könnte.
PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg (seit drei Generationen in Familienbesitz).
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 14.24 h +/- 20 Min.
Farblithografie.
Schiefler/Mosel/Urban 57. Signiert und betitelt. Probedruck außerhalb der Auflage von 20 Exemplaren. Auf feinem Japan. 54 x 25 cm (21,2 x 9,8 in). Papier: 68,5 x 43,5 cm (27 x 17,1 in).
[JS].
• Noldes exotische Farblithografien aus dem Jahr 1913 sind die gefragtesten Schöpfungen seines gesamten druckgrafischen Œuvres.
• Wie in der "Tänzerin" (1913) und der Farblithografie "Junges Paar" (1913) widmet sich Nolde auch in der "Russin" (1913) einem exotisch-erotischen Frauentypus.
• Selten. Bisher wurden erst 3 weitere Abzüge dieser großformatigen Farblithografie auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Ein Auflagendruck der "Russin" war ehemals Teil der bedeutenden Expressionisten Sammlung Carl Hagemanns und ist heute Bestandteil der Sammlung des Städel Museums, Frankfurt a. Main.
• Nolde begeistert sich – wie die anderen "Brücke"-Künstler – für die Kultur und Kunst der Naturvölker und nimmt 1913/14 an einer Südsee-Expedition teil.
• Die Expedition startet von Berlin und erreicht am 5. Oktober 1913 Moskau, wo Nolde möglicherweise auf das unbekannte Modell für die vorliegende Farblithografie getroffen sein könnte.
PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg (seit drei Generationen in Familienbesitz).
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 14.24 h +/- 20 Min.
341
Emil Nolde
Russin, 1913.
Farblithografie
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Nolde "Russin"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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