Auktion: 541 / Contemporary Art Day Sale am 09.06.2023 in München Lot 210

 

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Heinz Mack
Dynamo (Rotor), 1965.
Drehbares Holzrelief mit Elektromotor, in Objek...
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
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Dynamo (Rotor). 1965.
Drehbares Holzrelief mit Elektromotor, in Objektkasten.
Honisch 300. Verso auf der Rückwand des Objektkastens signiert, datiert, mit zwei Richtungspfeilen versehen sowie wohl von fremder Hand bezeichnet "Heinz Mack Düsseldorf". 101 x 101 x 17,1 cm (39,7 x 39,7 x 6,7 in).
Funktionstüchtig.

• Licht und Bewegung: Auf einzigartige Weise vereint Heinz Mack in der Arbeit "Dynamo" die zentralen Wirkmächte seines Schaffens.
• Die Rotoren, die Mack ab 1959 entwirft, sind die ersten motorisierten Kunstwerke in seinem Œuvre.
• Aus der gesuchten "ZERO"-Zeit.
• Unikat, funktionstüchtig
.

PROVENIENZ: Privatsammlung New York.
Sammlung Hubertus Wald, Hamburg.

LITERATUR: Dieter Honisch, Mack. Skulpturen 1953-1986, Düsseldorf/Wien 1986, S. 220, Nr. 272 (m. Abb. [um 90° gedreht]).

Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 15.26 h +/- 20 Min.

In kaum einem anderen künstlerischen Œuvre spielen Licht und Bewegung eine so essenzielle Rolle wie in dem des berühmten "ZERO"-Protagonisten Heinz Mack. Um diese schwer fassbaren Phänomene optisch wirksam werden zu lassen, experimentiert er bereits ab den 1950er Jahren mit zahlreichen innovativen Materialien, integriert verschiedene Strukturen und Oberflächeneigenschaften, um ausgewählte Sinneserfahrungen zu zentralen Wirkelementen seiner Kunst zu machen. In seinem Schaffen vollzieht dabei nicht der Inhalt seiner Werke einen Wandel, – es bleibt ein Streben nach größerer Intensität, größerer Wirkungskraft. Eine so einmal gefundene Bildlösung erhebt Mack zum Grundprinzip, das sich häufig durch sein gesamtes Œuvre zieht.

Auch bei "Dynamo" (1965), das zu der besonderen Werkgruppe von Macks "Rotoren" zählt, spielt der Künstler mit diesen optisch-ästhetischen Qualitäten. Kinetik und Licht werden in Form des motorisierten, sich drehenden Rotors auf einzigartige Weise miteinander verwoben. Kombiniert mit der Wirkung der vorgesetzten Glasscheibe mit Lamellenstruktur und dem von Mack inszenierten weiß-türkisen Farbverlauf, geht das Lichtobjekt einen sensitiven Dialog mit dem/der Betrachter:in ein. Setzt sich der Rotor in Bewegung, ergibt sich daraus ein bewegtes Zusammenspiel der sich drehenden Holzplatte, des Glases, der Farbe und des Lichts, das die visuelle Wahrnehmung auf spannungsreiche Weise herausfordert. [AM]



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Heinz Mack "Dynamo (Rotor)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.